Anerkennung des ILOPP als Bildungsträger der Bundesländer

Das ILOPP ist anerkannter Bildungsträger in verschiedenen Bundesländern. Je nach Wohnort können Teilnehmende an Weiterbildungen des ILOPP eine Förderung durch das jeweilige Bundesland beantragen.

Im Folgenden finden Sie eine Übersicht über die aktuell beantragbaren Fördermöglichkeiten.

(Achten Sie bitte auf eine frühzeitige Antragsstellung – oft mehrere Monate vor Kursbeginn nötig!)


Saarland

Das ILOPP ist anerkannte Bildungseinrichtung des Saarlandes und zur Bildungsfreistellung bzw. für die Beantragung von Bildungsurlaub zugelassen.

Weitere Informationen zur Beantragung finden sich hier.


Niedersachsen

In Niedersachsen ist das ILOPP anerkannt als Veranstalter nach Nr. 2 der Richtlinie zur Durchführung des Anerkennungs- und Berichtsverfahrens nach dem Niedersächsischen Bildungsurlaubsgesetz (NBildUG).

Direkt zur Antragstellung für Teilnehmende, die zugleich Arbeitnehmende in Niedersachsen sind, geht es hier.
Hinweise zur Antragstellung finden Interessierte hier.


Nordrhein-Westfalen

Teilnehmende aus Nordrhein-Westfalen können – sofern sie die Voraussetzungen erfüllen – für Weiterbildungen des ILOPP die Förderung Bildungsscheck 2.0 beantragen. Ob eine Förderung möglich ist, hängt von den individuellen Voraussetzungen der Teilnehmenden ab.

Bitte Informieren Sie sich hierfür unter folgenden Internetseiten: